Luckenwalde feiert – und wir verlosen 2 Tickets für die Kneipennacht 2026
Am Wochenende wird Luckenwalde wieder zur großen Bühne: Bei der Kneipennacht 2026 warten 12-mal Livemusik, volle Kneipen und zum Abschluss eine Aftershowparty im Klangwerk.
Und weil wir finden, dass so ein Abend am besten zu zweit erlebt wird, verlosen wir auf unserem Instagram-Kanal 2 Tickets für die Kneipennacht.
Wer mitmachen möchte, findet das Gewinnspiel direkt auf unserem Instagram-Profil @die_luckenwalder. Dort einfach „Die Luckenwalder“ folgen, die gewünschte Begleitung in den Kommentaren markieren und uns verraten, warum ihr bei der Kneipennacht unbedingt dabei sein möchtet.
Die Auslosung findet am Donnerstag, 3. September 2026, um 18 Uhr statt. Die Gewinnerin oder der Gewinner wird noch am selben Abend bekannt gegeben.
Die Tickets können anschließend am Samstagabend im Knastpub abgeholt werden.
Also: Mitmachen, Lieblings-Kneipenbuddy markieren und mit etwas Glück gemeinsam einen langen musikalischen Abend in Luckenwalde erleben.
Zum Gewinnspiel auf Instagram: https://www.instagram.com/die_luckenwalder/reels/
Wir wünschen allen Teilnehmenden viel Glück – und der ganzen Stadt eine großartige Kneipennacht 2026.
Hier sind die Teilnahmebedingungen für das Instagram-Gewinnspiel „Luckenwalder Kneipennacht 2026“:
Stand: 02. September 2026
1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist:
Luckenwalder Wohnungsgesellschaft mbH – DIE LUCKENWALDER Markt 1 14943 Luckenwalde Telefon: 03371 / 677 10 E-Mail: mail@die-luckenwalder.de
Das Gewinnspiel wird über den Instagram-Account @die_luckenwalder durchgeführt.
2. Gewinn
Verlost werden 1 × 2 Eintrittskarten für die Luckenwalder Kneipennacht am 05. September 2026.
Eine Barauszahlung oder anderweitige Erstattung des Gewinnwertes ist ausgeschlossen.
3. Teilnahmezeitraum
Das Gewinnspiel beginnt mit der Veröffentlichung des zugehörigen Gewinnspielbeitrags auf dem Instagram-Account @die_luckenwalder am 02. September 2026.
Teilnahmeschluss ist am 03. September 2026 um 18:00 Uhr.
Kommentare oder sonstige Teilnahmen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können bei der Auslosung nicht mehr berücksichtigt werden.
4. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind.
Mitarbeitende der Luckenwalder Wohnungsgesellschaft mbH sowie Personen, die unmittelbar mit der Konzeption oder Durchführung des Gewinnspiels befasst sind, und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Teilnahme ist kostenlos und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
5. So erfolgt die Teilnahme
Für eine gültige Teilnahme müssen innerhalb des Teilnahmezeitraums sämtliche folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Dem Instagram-Account @die_luckenwalder folgen.
2. Unter dem zugehörigen Gewinnspielbeitrag eine Person über deren Instagram-Account markieren, mit der die teilnehmende Person die Luckenwalder Kneipennacht besuchen möchte.
3. Im Kommentar einen kreativen Grund nennen, warum die zwei Tickets gewonnen werden sollten.
Die Kreativität oder Qualität des genannten Grundes wird nicht bewertet und hat keinen Einfluss auf die Gewinnchance. Entscheidend ist ausschließlich, dass die genannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Die Gewinnerermittlung erfolgt anschließend per Zufallsprinzip.
Pro Instagram-Account wird nur eine Teilnahme bei der Auslosung berücksichtigt. Mehrere Kommentare oder Markierungen erhöhen die Gewinnchance nicht.
Kommentare mit rechtswidrigen, beleidigenden, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder anderweitig unangemessenen Inhalten können von der Teilnahme ausgeschlossen bzw. gelöscht werden.
6. Gewinnerermittlung
Unter allen gültigen Teilnahmen wird am 03. September 2026 gegen 18:30 Uhr per Zufallsprinzip ein Gewinner bzw. eine Gewinnerin ermittelt.
Die im Kommentar markierte Person erhält durch die Markierung keinen eigenen Gewinnanspruch. Der Gewinn besteht aus zwei Eintrittskarten und wird an die ausgeloste teilnehmende Person vergeben.
7. Gewinnerbenachrichtigung
Der Gewinner bzw. die Gewinnerin wird nach der Auslosung über eine Direktnachricht des offiziellen Instagram-Accounts @die_luckenwalder benachrichtigt.
Eine öffentliche Bekanntgabe des Instagram-Nutzernamens des Gewinners bzw. der Gewinnerin erfolgt nur mit dessen bzw. deren vorheriger ausdrücklicher Zustimmung.
Liegt keine Zustimmung zur öffentlichen Nennung vor, wird gegen 19:00 Uhr am 03. September 2026 lediglich darüber informiert, dass die Auslosung erfolgt ist und der Gewinner bzw. die Gewinnerin per Direktnachricht benachrichtigt wurde.
Der Gewinner bzw. die Gewinnerin muss sich bis spätestens 04. September 2026 um 10:00 Uhr auf die Gewinnbenachrichtigung zurückmelden.
Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt keine Rückmeldung, verfällt der Gewinnanspruch. DIE LUCKENWALDER sind in diesem Fall berechtigt, unter den übrigen gültigen Teilnahmen erneut per Zufallsprinzip eine Gewinnerin oder einen Gewinner zu ermitteln.
8. Übergabe der Eintrittskarten
Die Eintrittskarten werden am Samstag, den 05. September 2026, am Abend der Luckenwalder Kneipennacht im Knastpub Luckenwalde für den Gewinner bzw. die Gewinnerin zur Abholung hinterlegt.
Die genauen Modalitäten zur Abholung werden dem Gewinner bzw. der Gewinnerin im Rahmen der Gewinnbenachrichtigung per Instagram-Direktnachricht mitgeteilt.
Zur eindeutigen Zuordnung kann bei der Abholung ein geeigneter Nachweis verlangt werden, dass es sich um die ausgeloste Person handelt.
Die rechtzeitige Abholung der Eintrittskarten liegt in der Verantwortung des Gewinners bzw. der Gewinnerin. Werden die Tickets nicht rechtzeitig abgeholt oder können sie aus Gründen, die der Gewinner bzw. die Gewinnerin zu vertreten hat, nicht genutzt werden, besteht kein Anspruch auf Ersatz, Barauszahlung oder eine anderweitige Kompensation.
9. Ausschluss von der Teilnahme
DIE LUCKENWALDER behalten sich vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen, wenn ein berechtigter Grund vorliegt. Dies gilt insbesondere bei:
· Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
· Manipulation oder Manipulationsversuchen,
· Einsatz automatisierter Verfahren, Bots oder sogenannter Gewinnspiel-Accounts in missbräuchlicher Weise,
· falschen Angaben,
· Verwendung mehrerer Accounts zur Erhöhung der Gewinnchance oder
· rechtswidrigen oder unangemessenen Beiträgen bzw. Kommentaren.
Wurde in einem solchen Fall bereits ein Gewinn zugesprochen, kann dieser nachträglich aberkannt und erneut ausgelost werden.
10. Vorzeitige Beendigung oder Änderung
DIE LUCKENWALDER behalten sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder sonstigen von DIE LUCKENWALDER nicht zu vertretenden Gründen nicht gewährleistet werden kann.
Hieraus entstehen den Teilnehmenden keine Ansprüche gegen DIE LUCKENWALDER, soweit gesetzlich zulässig.
11. Datenschutz
Für die Durchführung des Gewinnspiels werden die zur Teilnahme und Gewinnabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeitet. Hierzu können insbesondere der Instagram-Nutzername, der abgegebene Kommentar, Informationen über die Erfüllung der Teilnahmebedingungen sowie im Gewinnfall gegebenenfalls Name und Kontaktdaten gehören.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist:
Luckenwalder Wohnungsgesellschaft mbH – DIE LUCKENWALDER Markt 1 14943 Luckenwalde
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels einschließlich der Gewinnerermittlung, Gewinnerbenachrichtigung und Gewinnübergabe. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Eine Nutzung der im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen Daten zu zusätzlichen Werbezwecken erfolgt nicht aufgrund der Gewinnspielteilnahme.
Eine öffentliche Bekanntgabe des Instagram-Nutzernamens des Gewinners bzw. der Gewinnerin erfolgt ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Intern für die Gewinnspielabwicklung gespeicherte personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald sie für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels nicht mehr erforderlich sind, spätestens grundsätzlich sechs Monate nach Abschluss des Gewinnspiels, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Gründe für eine längere Speicherung bestehen.
Die Verarbeitung von Daten unmittelbar durch Instagram bzw. Meta erfolgt in eigener Verantwortung des jeweiligen Plattformbetreibers. Auf Art und Umfang dieser Datenverarbeitung haben DIE LUCKENWALDER keinen vollständigen Einfluss.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Betroffenenrechten finden sich in der Datenschutzerklärung von DIE LUCKENWALDER auf dieser Website.
12. Hinweise zu Instagram
Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram bzw. Meta Platforms, Inc. und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Ansprechpartner und Verantwortlicher für das Gewinnspiel ist ausschließlich die Luckenwalder Wohnungsgesellschaft mbH.
Die Teilnehmenden stellen Instagram im gesetzlich zulässigen Umfang von Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel entstehen.
Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen und Richtlinien von Instagram. Die Teilnehmenden dürfen insbesondere keine Personen oder Inhalte in einer Weise markieren, die gegen die Richtlinien der Plattform verstößt.
13. Rechtsweg und Schlussbestimmungen
Der Rechtsweg hinsichtlich der Durchführung des Gewinnspiels und der Gewinnerermittlung ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Luckenwalder Kneipennacht 2026
2026